Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz festgeschrieben. Gleichstellung bedeutet eine gleiche Präsenz, Berechtigung und Teilnahme der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens.
Die Gleichstellungsstelle hat eine Querschnittsaufgabe, d. h. sie arbeitet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und für die Einwohnerinnen und Einwohner in Mönchengladbach.