Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung übernehmen als Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamte und -beamtinnen Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben bei unterschiedlichen Verwaltungsbehörden. Sie treffen Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage rechtlicher Vorschriften, überwachen die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, beraten Bürger/innen und leiten ihnen unterstellte Mitarbeiter/innen an.